- Die Ursache der erhöhten Feuchtigkeit muß beseitigt werden. Für die Austrocknung der sanierten Gebäude ist zu sorgen.
- Oberflächenmycelien und Fruchtkörper müssen entfernt werden.
- Befallene Hölzer müssen mindestens 1 m, durchwachsene Schüttungen mindestens 1,5 m über den sichtbaren Befall hinaus entfernt werden.
- Bei möglichem Befall bzw. Verdacht sind verdeckte Konstruktionen und Balkenlager freizulegen.
- Mauerwerk, zwei- oder mehrschaliges Mauerwerk und besonders Hohlräume sind auf Durchwachsungen zu untersuchen. Angrenzende Räume bzw. Gebäude müssen untersucht werden.
- Entfernte Mycelien sowie Holzteile und andere betroffene Baustoffe (Schüttung, Putz, Fugenmörtel, Mauerwerk) sind unverzüglich zu sichern und geordnet zu entsorgen. Die Materialien dürfen nicht wieder eingebaut oder dem Recycling zugeführt werden.
- Pilze im Mauerwerk sind ausschließlich chemisch (nicht thermisch) zu bekämpfen. Der Einsatz von chemischen Mitteln ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Es sind nur geprüfte Bekämpfungsmittel zugelassen. Durchwachsenes Mauerwerk ist grundsätzlich durch Verpressen von Schwammsperrmitteln zu sanieren, sofern Abbruch aus statischen Gründen nicht möglich.
- Eine entsprechende Kennzeichnung nach chemischen Maßnahmen ist in den sanierten Gebäuden bzw. Bereichen an geeigneter Stelle anzubringen.
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