Hausschwamm Schutzmittel

Schutzmittel gegen Hausschwamm

Unsere Schutzmittel sind geeignet für jegliche Bekämpfungsmaßnahmen gegen Hausschwamm, mit zugleich vorbeugender Wirksam­keit. Ob nun Streichen, Spritzen (Sprühen) innerhalb geschlossener Räume, Bohrlochtränkung, Bohrlochdruck­tränkung oder Schaumver­fahren, sämtliches Schutzmittel wird bedarfsgerecht im Detail auf die jeweilige Anforderung abgestimmt bzw. ist gebrauchsfertig.

Desinfektion des Befallsareals

Um das Risiko einer Verschleppung des Hausschwammes zu vermindern, wird das Schadenareal vor dem Ausbau des befallenen Holzes mit einem pilzwidrigen Desinfektions oder Holzschutzmittel besprüht. Dabei sind folgende Vorsichtsmassnahmen zu treffen:

  • In grossen Wohnräumen sind vom Hausschwamm nicht befallene Teile durch Kunststofffolien abzutrennen.
  • Offene Lebensmittel und Pflanzen sind aus dem befallenen Raum zu entfernen.
  • Dosen und Flaschen sind mit speziellen Desinfektionsmitteln zu reinigen, bevor sie in einen befallsfreien Raum gebracht werden.
  • Nicht befallene Holzgestelle, die nicht entfernt werden können und auf denen nach der Sanierung Lebensmittel offen gelagert werden, sind mit speziellen Desinfektionsmitteln abzuwaschen. Während der Sanierung des Befallsareals mit einem organischen Schutzmittel sind diese Elemente mit Kunststofffolien hermetisch abzudecken.
  • Zur Verminderung des Übertragungsrisikos sind vor die befallenen Räume mit speziellen Desinfektionsmittel getränkte Jutesäcke oder Matten zu legen, damit die Schuhe abgestreift und desinfiziert werden können.
  • Zur Desinfektion des Befallsareals dürfen nur geprüfte Produkte verwendet werden.
  • Auf dem Gebinde angegebene Vorschriften sind genau zu befolgen.
  • Spritzarbeiten sind grundsätzlich nur von gut instruiertem, geübtem Fachpersonal auszuführen.
  • Eine zweckmässige Ausrüstung wie wasserdichte Kleidung, Gummistiefel, Hut, Gummihandschuhe, Schutzbrille und Maske ist zur Verhütung von Unfällen notwendig.

Grundsätzliches zu Hausschwamm Sanierung und Schwamm Schutzmittel !

  • Die Ursache der erhöhten Feuchtigkeit muß beseitigt werden. Für die Austrocknung der sanierten Gebäude ist zu sorgen.
  • Oberflächenmycelien und Fruchtkörper müssen entfernt werden.
  • Befallene Hölzer müssen mindestens 1 m, durchwachsene Schüttungen mindestens 1,5 m über den sichtbaren Befall hinaus entfernt werden.
  • Bei möglichem Befall bzw. Verdacht sind verdeckte Konstruktionen und Balkenlager freizulegen.
  • Mauerwerk, zwei- oder mehrschaliges Mauerwerk und besonders Hohlräume sind auf Durchwachsungen zu untersuchen. Angrenzende Räume bzw. Gebäude müssen untersucht werden.
  • Entfernte Mycelien sowie Holzteile und andere betroffene Baustoffe (Schüttung, Putz, Fugenmörtel, Mauerwerk) sind unverzüglich zu sichern und geordnet zu entsorgen. Die Materialien dürfen nicht wieder eingebaut oder dem Recycling zugeführt werden.
  • Pilze im Mauerwerk sind ausschließlich chemisch (nicht thermisch) zu bekämpfen. Der Einsatz von chemischen Mitteln ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Es sind nur geprüfte Bekämpfungsmittel zugelassen. Durchwachsenes Mauerwerk ist grundsätzlich durch Verpressen von Schwammsperrmitteln zu sanieren, sofern Abbruch aus statischen Gründen nicht möglich.
  • Eine entsprechende Kennzeichnung nach chemischen Maßnahmen ist in den sanierten Gebäuden bzw. Bereichen an geeigneter Stelle anzubringen.

Für weitere Detailinfos zu Ihren Fragen oder Anliegen kontaktieren Sie uns unter der für Sie kostenlosen Servicenummer +43 3112 36 220 - 0 oder +43 664 42 100 08.

 
 
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