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Die Bekämpfung des Hausschwammes ist schwierig und setzt entsprechende umfangreiche Fachkenntnisse voraus. Wir empfehlen Sanierungsarbeiten einer Spezialfirma für Hausschwamm Sanierung zu übertragen. Baufirmen oder Zimmerer sind erfahrungsgemäß mit der Situation nicht vertraut bzw. schlichtweg überfordert.
Biologie
Der Echte Hausschwamm (Serpula lacrimans) ist einer der gefährlichsten Holz zerstörenden Pilze in Gebäuden. Er tritt vorwiegend in Altbauten und nach unsachgemäß durchgeführten Gebäudesanierungen auf. In den weitaus meisten Fällen greift er dem Erdboden nahe Gebäudeteile an. Meistens sind Böden, Decken, feuchte bzw. nicht unterkellerte Parterreräume oder schlecht belüftete Halbkeller betroffen. Er kann sowohl Nadel- wie Laubholz schnell und ganz zerstören. Dabei erzeugt er eine typische Braunfäule. Er befällt neben Massivholz auch Span, Faserplatten, Fasermatten, Schilfisolationen, Teppiche und Papier. Textilien aus Zellulosefasern u.a.m.
Der Hausschwamm wächst bei Temperaturen zwischen ca. 3 und 26 °C und Holzfeuchten zwischen 25 und 55 %, wobei die optimalen Bedingungen bei 21 °C und 30-40% Holzfeuchte liegen. Fehlender Luftzug begünstigt sein Wachstum. Über 26 °C stellt er sein Wachstum ein.
Die Ursache des Schwammbefalls ist in jedem Fall eine hohe Luft- oder Holzfeuchtigkeit. Holzfeuchtigkeit über 25 % und Luftfeuchtigkeit über 85% begünstigen das Pilzwachstum. Hat sich der Hausschwamm im Holz festgesetzt, so kann er sich unter Nachziehen von Wasser auch auf Hölzer mit einer Feuchte unter 25% ausdehnen, indem er die Holzfeuchte um 10-40 % erhöht. Mit Hilfe der Pilzfäden und -strange (Myzel) kann er sich rasch und weit ausbreiten, durch Mauerwerk und lsolationsmaterial dringen, ohne diese zu zerstören, und neues Holz befeuchten und angreifen.
Zu den hohen Holzfeuchten können besonders bei Altbauten Sperrschichten wie PVC-Beläge, rückenbeschichtete Teppiche und Unterlagsböden sowie filmbildende Anstriche auf Tätern führen, wenn das Holz nicht gegen Erd und Mauer-Feuchtigkeit abgeschirmt und hinterlüftet wird. Weitere Ursachen sind mangelnder Unterhalt: undichte Dächer, undichte und schwitzende Wasserleitungen, verstopfte Entwässerungsanlagen, Einbau von undichten Nasszellen sowie ungenügend isolierte WC-, Dusch- und Baderäume in alte Holzbauten, Kondenswasserbildung, mangelhafte Ableitung von Sickerwasser usw.. Bei Neubauten kann der Einbau von zu feuchtem oder krankem Holz, mangelnder oder fehlender Schutz gegen aufsteigende Feuchte, unzweckmäßige Dachform (Wassersack), überstürztes Bauen (mangelhafte Bauaustrocknung) zur Entwicklung des Hausschwammes führen.
Die Verschleppungsgefahr ist beim Hausschwamm besonders groß. Die Infektion erfolgt durch Holzkisten, Fässer, Holzelemente, Werkzeuge und Geräte sowie Kartons, die in befallenen Kellern gelagert wurden. Eine Übertragung ist auch durch Abbruchholz und mittels Schuhwerk möglich, sowie durch Verbreitung der Sporen reifer Fruchtkörper durch Luftzug. Infolge der besonderen biologischen Eigenschaften dieser Pilzart, sind Sanierungen sorgfältig und gründlich durchzuführen.
Erkennungsmerkmale
Bei einem Pilzschaden muss festgestellt werden, ob es sich beim Befall um den „Echten Hausschwamm“ oder einen andern „Holz zerstörenden Pilz“ handelt. Beim Vorhandensein des Hausschwammes muss nicht nur die Feuchtigkeitsquelle beseitigt, sondern auch der Pilz gründlich bekämpft werden.
Der Pilz bildet ein weißes, watteartiges Luftmyzel, das sich stellenweise bald zitronengelb und im Alter grau, olivgrün, violett und tonfarbig verfärbt. Am hellen Myzel bilden sich graue bis graubraune, bleistiftdicke Pilzstränge mit lappigem Zwischenmyzel aus. Trockene Pilzstränge sind brüchig.
Mikroskopisch sind 2,5 bis 6,5 mm breite, dickwandige Faserhyphen (Mittelwert: 4.1 mm), viele 5 bis 60 um dicke Gefässhyphen und an den Hyphen des Luftmyzels viele auswachsende Schnallen nachweisbar. Der Fruchtkörper ist meist flach pfannkuchenartig auf der Unterlage ausgebreitet, schwammig weich und zäh, mit weißem wulstigem Zuwachsrand. In der Mitte weißt er gewundene netzartige Falten oder Gruben von blassgelber bis rostbrauner Farbe auf. Er ist leicht ablösbar. Die Sporen können einen zimt- bis rostbraunen Staub bilden. Im Mikroskop sind sie goldgelb bis gelbbraun, 4,5 bis 6 mm breit, 9-12 um lang und Bohnen- bis Nierenförmig. Das Holz selbst zeigt bei starker Zerstörung das typische Erscheinungsbild einer Braunfäule: braun gefärbtes und würfelig brechendes Holz.
Sanierung
Klärung der Ausdehnung des Schadens: Nach der Bestimmung der Pilzart und der Ursache der erhöhten Holzfeuchte muss die Ausdehnung und die Intensität des Pilzbefalles min. 1 m über das äußerlich sichtbare Pilzgeflecht hinaus geprüft werden, da das dünne Myzel leicht übersehen wird. Da Pilzstränge besonders Bruchsteinmauern durchwachsen können, müssen die Mauern und angrenzenden Räume untersucht werden. 50 cm über das Schadenareal hinaus muss der Putz von den Mauern geschlagen werden, um den Pilzbefall verfolgen zu können. Wenn sich bereits Sporen gebildet haben, muss angenommen werden, dass sich der Hausschwamm bereits auf weitere Teile ausgedehnt hat, als durch das Pilzmyzel sichtbar ist. In solchen Fällen sind auch Decken Stichprobenweise zu prüfen.
Desinfektion des Befallareals
Um das Risiko einer Verschleppung des Hausschwammes zu vermindern, wird das Schadensareal vor dem Ausbau des befallenen Holzes mit einem pilzwidrigen Desinfektions- oder Holzschutzmittel besprüht. Dabei sind folgende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:
- In großen Wohnräumen sind vom Hausschwamm nicht befallene Teile durch Kunststoff-Folien abzutrennen.
- Offene Lebensmittel und Pflanzen sind aus dem befallenen Raum zu entfernen.
- Dosen und Flaschen sind mit gesättigter Kochsalzlösung (350 g in 1 Liter Wasser) zu waschen, bevor sie in einen befallsfreien Raum gebracht werden.
- Nicht befallene Holzgestelle, die nicht entfernt werden können und auf denen nach der Sanierung Lebensmittel offen gelagert werden, sind mit 15%iger Borat- oder Kupfersulfatlösung abzuwaschen.
- Während der Sanierung des Befallareals mit einem organischen Schutzmittel, sind diese Elemente mit Kunststoff-Folien hermetisch abzudecken.
- Zur Verminderung des Übertragungsrisikos sind vor die befallenen Räume gesättigte, mit Kochsalzlösung oder einem Desinfektionsmittel getränkte Jutesäcke oder Matten zu legen, damit die Schuhe abgestreift und desinfiziert werden können.
- Zur Desinfektion des Befallareals dürfen nur Produkte verwendet werden, bei denen auf der Packung die amtliche BAG Kontrollnummer aufgeführt ist.
- Die auf den Packungen angegebenen Vorschriften sind genau zu befolgen - Spritzarbeiten sind grundsätzlich nur von gut instruiertem, geübtem Fachpersonal auszuführen.
- Eine zweckmäßige Ausrüstung wie wasserdichte Kleidung, Gummistiefel, Hut, Gummihandschuhe, Schutzbrille und -Maske ist zur Verhütung von Unfällen notwendig.
Ausbau des befallenen Holzes
Nach der Desinfektion des Befallareals ist altes Holz, das seine natürliche Festigkeit verloren hat, ohne Verlust von Material aus dem Gebäude zu entfernen, zu verbrennen oder einer Kehrichtverbrennungsanlage zuzuführen. Bei Hausschwammbefall muss aus Sicherheitsgründen das Holz 1 m über das offensichtlich befallene Areal hinaus ersetzt werden. Infiziertes oder infektionsverdächtiges, aber in seiner Struktur und Festigkeit noch unverändertes Holz darf nur im Bau bleiben, wenn es mit einem wirksamen Holzschutzmittel gut und tief (Bohrlochtränkung) imprägniert wird.
Entfernung des Bodenmaterials und der Schüttung
In stark befallenen Kellern mit Naturböden ist die oberste Bodenschicht ca. 15 cm tief und 1 m über das sichtbare Befallareal hinaus zu entfernen. Unter Beton kriechende Myzelien, müssen über Bohrlöcher oder Fugen mit Schutzmittel behandelt werden. Isolations- und Füllmaterialien in befallenen Decken und Wänden sind auszuwechseln. Das Material soll in Plastiksäcken auf öffentliche Deponien abgeführt werden.
Sanierung des Mauerwerkes
Da im Mauerwerk, besonders an Holzresten, verbleibendes Pilzmyzel zu neuen Infektionen führen kann, ist Putz Material sowie Mörtel in Fugen 2 bis 5 cm tief zu entfernen. Es ist darauf zu achten, dass kein Pilzmyzel zurückbleibt. Ist der Pilz in das Mauerwerk gewachsen und nicht entfernbar, so sind an diesen Stellen im Abstand von ca. 30 cm gegenseitig versetzte Löcher von 30 mm Durchmesser in einem Winkel von ca. 45° zu bohren und mindestens zweimal mit Schutzmittel zu füllen. Bei horizontal ausgeführten Löchern können auch aus Zement oder Gips «Schwalbennester» zum mehrmaligen Einbringen der Schutzmittel gefertigt werden. Oft wird das verbleibende Mauerwerk mit der Lötlampe abgeflammt, wobei aber nur eine geringe Tiefenwirkung erreicht wird. Mit Infrarotstrahlen wird eine etwas bessere Tiefenwirkung erzielt, doch reicht dies in der Regel zur sicheren Abtötung nicht aus. Beim Umgang mit Flamme und Hitze ist auf die Brandgefahr zu achten.
Chemische Bekämpfung
Nach der Entfernung des befallenen Holzes und der Pilzstränge im Mauerwerk werden das verbleibende Holz und die Mauern mit einem wirksamen Holzschutzmittel behandelt (vgl.: Verzeichnis der bewerteten Holzschutzmittel der LIGNUM; lmprägniermittel mit dem Gütezeichen P).
Neben der Behandlung der Holzoberflächen empfiehlt es sich, im gefährdeten Bereich das Holz von oben nach unten mit Bohrlöchern zu versehen, die 3 bis 5mal mit Holzschutzmittel gefüllt werden. Zum Schluss wird gegebenenfalls reines Salz, Schutzpatronen oder eine Paste eingefüllt und die Bohrlöcher werden verdübelt. Auch das gesamte Mauerwerk wird mit einem kalkverträglichen Schutzmittel satt besprüht. Fluorhaltige Produkte sind nicht geeignet. Bei starker Verseuchung der Mauer müssen im Mauerwerk Sperren durch Bohrlochtränkung oder durch das Anbringen von Schwalbennestern geschaffen werden (vgl. Sanierung des Mauerwerkes).
Bei der Behandlung sind die zum Schutz des Personals notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen (vgl. Desinfektion des Befallareals). Bei der Bekämpfung mit organischen Schutzmitteln dürfen keine offenen Feuer vorliegen oder funkensprühende Apparate verwendet werden.
Bei der Sanierung von Lebens- und Futtermittelräumen sind allfällige Anwendungseinschränkungen auf der Schutzmittelpackung zu beachten und Warnvorschriften einzuhalten. In diesen Räumen wird im Allgemeinen mit Schutzsalzen und Pasten auf Bor-, Kupfer- oder Zinkbasis statt mit organischen Produkten gearbeitet.
Nach der chemischen Behandlung mit organischen Schutzmitteln soll der Raum mindestens 4 Wochen gründlich belüftet werden, bevor er bewohnt wird oder Lebens- und Futtermittel eingelagert werden. Es muss dabei auch verhindert werden, dass Lösemittel und ihre Dämpfe in organische Isolationsmaterialien eindringen. Bei der Verwendung von wässrigen Produkten müssen Holz und Mauerwerk trocken sein, bevor Isolationsmaterialien angeschlagen sowie Lebens- und Futtermittel eingelagert werden.
Renovation
Im Anschluss an die chemische Bekämpfung des Hausschwammes kann nach dem Austrocknen von Wasser und Lösemittel aus Holz und Mauerwerk mit der Instandstellung des Raumes begonnen werden. Dabei sind durch bauliche- und konstruktive Maßnahmen erneute Feuchteinwirkungen auszuschließen. Geborstene Wasserleitungen sind zu reparieren und notwendige Sickerleitungen sind zu erstellen. Es muss für eine gute Isolation gegen auf steigende Feuchte und Kondenswasser und für bessere Lüftungsverhältnisse gesorgt werden. Neu einzubauendes Holz wie Balken, Latten und Leisten sowie die Unterseite von Bodenbrettern müssen mit einem anerkannten, wirksamen Schutzmittel (vgl.: Verzeichnis der bewerteten Holzschutzmittel der LIGNUM; lmprägniermittel mit dem Zeichen P) vorbeugend behandelt werden. Kann die Ursache der Feuchteinwirkung nicht behoben werden, ist auf den Einsatz von Holz und Holzwerkstoffen zu verzichten. Bei der Sanierung von Naturkellern ist trockenes Bodenmaterial (z. B. Kies) einzubringen.
Einlagerung von Lebens- und Futtermitteln
Allgemein dürfen Lebens- und Futtermittel nach der Sanierung nicht in direkten Kontakt mit biozid behandelten Oberflächen (z.B. Holz und Mauerwerk) kommen. Diese Kontaktflächen müssen mindestens mit Packpapier abgedeckt werden.
Vorbeugende Maßnahmen
Um Hausschwamm-Schäden vorzubeugen, sollten u. a. folgende Punkte beachtet werden:
- Vermeiden von «verlorenen» Holzböden und Schalungen unter neuen Fußböden, bzw. wenig luftdurchlässigen Bodenbelägen.
- Gute Umlüftung feuchtexponierter Holzbauteile.
- Gute Belüftung der Kellerräume und Halbkeller.
- Kein Lagern von Abbruchholz in Gebäuden (Holz zerstörende Insekten und Pilze) und Brennholz in feuchten Kellern.
- Verpackungsmaterialien aus Holz und Papier nicht direkt auf Naturböden oder an feuchten Wänden lagern.
- Periodische Kontrolle feuchter Räume. Je früher ein Pilzangriff erkannt und die Feuchtigkeitsquellen saniert werden, umso kleiner können die Kosten gehalten werden.
Für weitere Detailinfos zu Ihren Fragen oder Anliegen kontaktieren Sie uns unter der für Sie kostenlosen Servicenummer +43 3112 36 220 - 0 oder +43 664 42 100 08.
Rechtlicher Hinweis: Hinsichtlich dem Wettbewerbsrecht wird vermerkt, dass sämtliche Sanierungen unsererseits in Zusammenarbeit mit Partnerfirmen wie Baumeisterbetriebe - Zimmermeisterbetriebe - Schädlingsbekämpfer durchgeführt werden, die jeweils im Besitz der vorgeschriebenen reglementierten Gewerbeberechtigungen sind. |