Innenraumluftmessung

Funktion der Innenraumluftmessung bei Schimmelpilzuntersuchungen, Messung nach VDI 4300 Blatt 10

Die Untersuchung der Luft dient unsererseits zur Feststellung ob in Innenräumen versteckter Schimmelpilzbefall bzw. eine Schimmelpilzbelastung vorliegt oder nicht. Zusätzlich wird auch der Befallsumfang ermittelt, der für eine eventuelle Sanierung erforderlich ist, da erhöhte oder untypische Schadstoffkonzentrationen in Form von luftgetragenen Schimmelsporen augenscheinlich nicht ersichtlich sind. Sämtliche Messungen die unsererseits durchgeführt werden beruhen auf der VDI Richtlinie 4300 Blatt 10 - DIN ISO 16000-17 - DIN ISO 16000-18. Weiteres sind unsere Messungen bei Streitigkeiten zweier Parteien effektive Beiträge die Klarheit über den Sachverhalt bringen! Unsere Messergebnisse und deren Auswertungen werden unter Teilnahme von Ringversuchen von verschieden Laboren geprüft, um der Qualitätsicherung zu entsprechen.

Bei einer Untersuchung der Luft werden die kultivierbaren Schimmelpilze direkt aus der Luft auf Nährmedienplatten abgeschieden. Die Nährmedien werden im Labor kultiviert, die koloniebildenden Einheiten ausgezählt und über das Probeluftvolumen hochgerechnet. Eine Bestimmung der Gattungen bzw. Arten der vorhandenen Schimmelpilze ist unabdingbar erforderlich, ein großer Vorteil ist das auch relativ leichte und kleine Sporen bei dieser Messung berücksichtigt werden.

Funktion der Brutschränke

In den Brutschränken werden die entnommenen Proben in bestimmten Verhältnissen von Temperatur und Zeit gelagert, um genaue unbeeinflusste Ergebnisse zu erzielen.

Probenvorbereitung zur Schimmelpilzuntersuchung

Hier werden die Proben je nach Fragestellung zur Schimmelpilzuntersuchung unter der sterilen Workbench bearbeitet bzw. die Proben aufbereitet.

Funktion des automatischen Kolonienzählers

 

Beim automatischen Kolonienzähler werden selbst Kolonien mit einem minimalen Durchmesser von 0.10 mm erkannt, dieses lt. derzeitigem Standard das Höchstmaß dieser Messmethode darstellt.

Unsere Detailleistungen zum Thema Untersuchung der Innenraumluft sind:

 

Durchführung von Schimmelpilzuntersuchungen mit Raumluftmessung zur Ermittlung der Schimmelpilzkonzentration in der Raumluft mittels Luftkeimsammler und/oder Partikelsammler auf verschiedenen Nährmedien und Auswertung der entnommenen Proben.

Weiteres werden die Petrischalen bebrütet (kultiviert) und danach die koloniebildenden Einheiten (KBE) ausgezählt, die Bestimmung der Gattung bzw. Arten der vorhandenen Schimmelpilze erfolgt im Detail.

Die Analyse lt. neuesten technischem Standard bei Goldgruber dauert ca. 7 bis 10 Tage unter Abhängigkeit der jeweiligen Brutzeit. Möglich wird dieses durch den kompakten Ablauf von Messung - Bebrütung - Auswertung im hauseigenen Labor. Hinsichtlich Fehlerquellenvermeidung und Qualitätssicherung lassen wir unsere Proben stichprobenartig von geprüften Stellen kontrollieren, damit ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit gewährleistet ist.

Sämtliche Luftkeimmessungen werden unsererseits auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt und mit den Mindestanforderungen einer Außen- und Innenraumluftmessung mit Malzextrakt - Agar (MEA) bzw. Dichloranglycerol - Agar (DG 18) durchgeführt. Sämtliche Detailerweiterungen von Messpunkten richten sich nach Anforderung und Wissensbedarf.

Rechtlicher Zusatz: Bisher gibt es noch keine standardisierte oder verbindliche Bewertungskriterien zur Beurteilung einer Schimmelpilzbelastung in Innenräumen. Die meisten Studien beziehen das Ergebnis einer Pilzsporenkonzentration in der Innenraumluft auf die Pilzsporenkonzentration in der entsprechenden Außenluft. Ein gesundheitsbezogener Richtwert kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden.

Für weitere Infos zu unseren Innenraummessungen, Analysen und Untersuchungsberichten stehen wir Ihnen gerne unter der für Sie kostenlosen Tel. Nummer +43 3112 / 36220 - 0 zur Verfügung.

Luftkeimmessungen bei Verdacht auf Schimmelpilze in der Raumluft

Mikroorganismen (z.B. Pilze, Bakterien, Hefen) kommen üblicherweise in der Umwelt vor. Neben vielen nützlichen Funktionen können bestimmte Mikroorganismen im Bereich von Wohn und Arbeitsplätzen Erkrankungen bei jeglichen Personen hervorrufen. So lassen sich z.B. an verschiedensten Wohn und Arbeitsplätzen erhebliche Konzentrationen an Mikroorganismen, insbesondere Schimmelpilze in der Luft nachweisen, dieses ein Problem für die Gesundheit der betroffenen darstellen kann.


Für jede berufliche Tätigkeit, bei der Personen möglicherweise Material mit erheblichen Konzentrationen an Mikroorganismen ausgesetzt sind (biologische Stoffe), ist gesetzlich geregelt, dass eine Gefährdungsermittlung durchzuführen ist: Diese dient dazu, die Risiken für Arbeitnehmer abzuschätzen und ggf. Schutzmaßnahmen festlegen zu können. Basis sind die EG-Richtlinie „Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe“ und die Biostoffverordnung.

Im Rahmen der Gefährdungsermittlung werden Luftkeimmessungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden nach technischen Richtwerten bzw. nach dem Stand von Wissenschaft und Technik beurteilt. Bei erhöhten Werten sind hygienische Maßnahmen in den untersuchten Bereichen erforderlich.

Wir sind Experten im Bereich der Luftkeimmessung und bieten Ihnen durch unsere langjährige Erfahrung und fachübergreifende Kompetenz Lösungen aus einer Hand. Die spezielleren biologischen Untersuchungen erfolgen in enger Kooperation mit erfahrenen biologischen Laboratorien.


Welche Leistungen bieten wir an?

  • Unsere Messtechniker führen „vor Ort“ in Ihrem Auftrag Messungen zur Bestimmung von Pilzen Keimen Vieren Bakterien am Wohn und Arbeitsplatz durch, und bestimmen dabei die Schimmelpilz- und Bakterienkonzentration.
  • Die Ergebnisse werden von uns in einem ausführlichen Gutachten bewertet und zusammengestellt.
  • Dazu erarbeiten wir für Sie Lösungsvorschläge und erstellen bei Bedarf einen Maßnahmenkatalog zur Senkung oder Beseitigung der Exposition.


Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?

Die EG-Richtlinie 90/679/EWG „Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe“ ist in der Biostoffverordnung (BioStoffV) vom 27. Januar 1999 (letzte Änderung Dez. 2008) in nationales Recht umgesetzt worden. Die Anforderung der Gefährdungsbeurteilung bei jeder beruflichen Tätigkeit mit Exposition gegenüber biologischen Agenzien ist in § 7 BioStoffV beschrieben.

Die Messstrategie und Probenahme richtet sich nach TRBA 405 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe). Mit der Bestimmung der Keimbelastung gemäß der BIA-Arbeitsmappe (TRBA 430, Kennzahlen 9420 und 9430) soll eine orientierende Übersicht über die Keimbelastung in den zu untersuchenden Arbeitsbereichen erzielt werden.

Für weitere Infos zu unseren Innenraummessungen, Analysen und Untersuchungsberichten stehen wir Ihnen gerne unter der für Sie kostenlosen Tel. Nummer +43 3112 / 36220 - 0 zur Verfügung.

Zusatzinfos zur Planung und Bewertung von Innenraumluftmessungen

Innenraumluftmessungen geben Auskunft darüber, wel­che Substanzen in der Raumluft vorkommen. Die Höhe der gemessenen Konzentrationen und damit die Bewer­tung der Ergebnisse hängt allerdings in hohem Maße von dem Messziel ab. Steht die Abklärung diffuser Beschwerden von Raumnutzern im Vordergrund, so kann z.B. durch die künstliche Reduzierung der Raumlüftung über einen längeren Zeitraum Spitzenkonzentrationen im Raum er­zeugt werden um so Hinweise auf die Quellen der Be­schwerden zu erhalten.

Innenraummessungen können wichtige Hinweise zur Bewertung einer als Belastung empfundenen Situation geben. Die Beauftragung / Durchführung einer Messung ist aber nur dann sinnvoll, wenn zu erwarten ist, das die geplante Messung einen Beitrag zur Problemlösung lei­stet. Im folgenden wird eine 3-stufiger Ablauf vorgestellt, der die sinnvolle Vorplanung von Innenraumluftmessun­gen unterstützen und Hilfestellung bei der Lösung von Innenraumproblemen geben soll.

  • Phase 1: Problembeschreibung
  • Phase 2: Messplanung
  • Phase 3: Bewertung und Interpretation der Ergebnis­se

Phase 1: Problembeschreibung

Ist es möglich eine Einschätzung vorzunehmen, ob die Probleme eines Raumnutzers und der Raum überhaupt miteinander in Zusammenhang stehen? Treten die Pro­bleme z.B. primär oder ausschließlich in Verdachtsräu­men auf und bessern sich z.B. außerhalb der Arbeit, d.h. am Wochenende oder im Urlaub? Seit wann gibt es die geschilderten Probleme? Kann möglicherweise sogar ein plausibler Bezug zwischen dem geschilderten Problem und einem Verdachtsraum -Gebäude hergestellt werden, gibt es einen konkreten oder vermuteten Verdacht z.B. auf Schimmelpilze oder Schadstoffe in einem Raum? Sind ärztliche (z.B. arbeitsmedizinische) Untersuchungen zur Abklärung der Problemstellung durchgeführt worden? Gibt es ein saisonales Beschwerdemuster, das weitere Hinweise auf die Quelle der Beschwerden geben kann?

Vor der Vergabe von Messaufträgen ist nach Möglich­keit zu klären, ob die fraglichen Räume regelmäßig und ausreichend gelüftet werden. In neuen oder nachträglich wärmeisolierten Gebäuden ist der natürliche Luftaustausch so gering, das Emissionen, sei es aus künstlichen Quellen wie z.B. der Einrichtung oder natürlichen Quellen wie Körperpflegemitteln oder Körperausdünstungen nur unzureichend abgelüftet wird. Um ein als unangenehm empfundenes Aufkonzentrieren von Gerüchen zu verhin­dern ist neben der Reduktion der Quellstärke grundsätz­lich auf regelmäßiges Lüften (wenn möglich Stoßlüftung) zu achten.

In manchen Fällen führt eine Problembeschreibung / Pro­blemanalyse auch zur Entwicklung von Lösungsstrategien ohne das Messungen, die auch nur ein zusätzliches Mittel der Problembeschreibung und nicht die Lösung darstel­len, durchgeführt werden müssen.

Phase 2: Messplanung

Sprechen Sie vor der Auftragsvergabe Ihre Problembe­schreibung und soweit vorhanden Ihre Hypothesen sorg­fältig mit uns ab. Fragen Sie vor der Auftragsvergabe

- nach der vorläufigen Einschätzung des Problems.

- welche Messung dem Problem angemessen erschei­nen.

- nach welchen Maßstäben (Kriterien) die Ergebnisse der geplanten Messung bewertet werden sollen.

Weiterhin ist es sinnvoll zu klären,

- welche Erfahrungen das Labor mit dem vorgeschlage­nen Untersuchungsverfahren hat und ob es für diese Messungen akkreditiert ist bzw. andere Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführt (z.B. Beteiligung an Ringversuchen).

- welche technischen Standards wie DIN- oder VDI-Vor­schriften für die geplanten Messungen berücksichtig werden.

- das im Anschluss ein detaillierter und nachvollziehbar geschriebener Messbericht vorgelegt wird, der unter anderem genaue Angaben zur Probenahme macht und im Falle einer Bewertung belastbare Vergleichsda­ten benennt.

Phase 3: Bewertung und Interpretation der Ergeb­nisse

Die Bewertung erfolgt in der Regel mit Hilfe von Ver­gleichswerten. Vor der Verwendung solcher Werte ist si­cherzustellen, das diese auch wirklich für einen Vergleich mit der durchgeführten Messung geeignet sind.

 
 
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